Allgemeine Reisebedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung bietet der Kunde tourmare Reisen GmbH & Co.KG - nachfolgend Reiseveranstalter genannt - den Abschluss eines Reise-vertrages an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich, mit nachfolgender schriftlicher Anmeldung, vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigene Verpflichtung einsteht. Mit der schriftlichen Bestätigung wird der Vertrag auch für den Reiseveranstalter verbindlich. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklärt. Die tourmare Reisen GmbH & Co. KG ist auch als Reisevermittler tätig. Ob für die von Ihnen gebuchte Reise die nachstehenden Veranstaltungsbedingungen und / oder die Vermittlungsbedingungen gelten, entnehmen Sie bitte der Erklärung in Ihrer Reisebestätigung.
2. Bezahlung Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Prämie für die Reiserücktrittskosten-Versicherung wird mit der Anzahlung fällig. Der Anzahlungsbetrag wird innerhalb einer Woche nach Buchung, die Restzahlung vier Wochen vor Reiseantritt zur Zahlung fällig. Erfolgt die Buchung kurzfristiger als 4 Wochen vor Reiseantritt, so ist der Reisepreis sofort bei Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung fällig. Die Unterlagen werden dem Kunden unverzüglich nach Zahlungseingang beim Veranstalter/Reisebüro zugesandt oder ausgehändigt. Für die Einhaltung der o.a. Zahlungstermine ist der Kunde selbst verantwortlich.
3. Leistungen 3.1 Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen, so wie sie Vertragsgrundlage geworden sind, sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung verbindlich. Der Reiseveranstalter behält sich ausdrücklich vor, eine Änderung der Ausschreibung zu erklären, über die der Reisende vor Vertragsschluss informiert wird. Orts- bzw. Hotelprospekte haben lediglich unverbindlichen Informationscharakter ohne Gewährleistung für den Inhalt. Erfolgt die Beförderung im Linienverkehr, so werden diese Leistungen vom Reiseveranstalter lediglich vermittelt. tourmare übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Verspätung von Reisenden, Gepäck oder Gütern bei der Luftbeförderung im Linienverkehr entstehen, wenn der Luftfrachtführer beweist, dass er und seine Leute alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung des Schadens getroffen haben oder dass sie diese Maßnahmen nicht treffen konnten (siehe auch Artikel 20, Warschauer Abkommen). 3.2 Fremdleistungen Für die im Rahmen der Reise lediglich vermittelten Reiseleistungen Dritter erbringen wir Fremdleistungen, soweit in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Wir haften daher nicht für die Durchführung dieser Fremdleistungen selbst, sondern nur für die ordnungsgemäße Vermittlung dieser Leistung. Eine etwaige Haftung für diese Fremdleistung regelt sich in diesen Fällen nach den Bedingungen des vermittelten Unternehmens, die wir Ihnen auf Wunsch zur Verfügung stellen.
4. Leistungs- und Preisänderungen Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Die Leistungsänderung wird unwirksam, soweit die Vereinbarung der Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden für den Reisenden nicht zumutbar ist. Eventuelle Gewährleistungs-ansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Informieren Sie sich bitte bis spätestens 24 Stunden, aber nicht früher als 48 Stunden vor Rückflug bzw. Rückfahrt bei der Reiseleitung vor Ort über die genauen Flug- bzw. Fahrtzeiten. Wenn Sie dies nicht tun und Ihren Flug bzw. Ihre Fahrt verpassen, gehen daraus ggf. entstehende Mehrkosten zu Ihren Lasten. 4.1 Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungs- und/oder Preisänderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück, erstattet tourmare die bis dahin geleistete Zahlung unverzüglich. 4.2 Wir behalten uns vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder eine Änderung der für die betreffende Reise geltende Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir von Ihnen den Erhöhungsbetrag verlangen. b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir von Ihnen verlangen. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 1 Monat liegt und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises werden wir Sie unverzüglich zu informieren. Eine Mitteilung darüber erfolgt spätestens 1 Monat vor Reiseantritt. Bei Preiserhöhungen von mehr als 10% sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Sie müssen diese Rechte unverzüglich nach Erklärung der Preiserhöhung geltend machen.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich und unter Angabe der Reiseauftragsnummer erklärt werden. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, diese Erklärung schriftlich abzugeben. 5.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung nicht an, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Umbuchungen gelten als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung.
Für Veranstaltungen gelten folgende Bedingungen
Landarrangement mit Flug: Bis zum 36. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises ab 35. Tag bis 26. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises ab 25. Tag bis 15. Tag vor Reiseantritt 40% des Reisepreises ab 14. Tag bis Reiseantritt 60% des Reisepreises
Landarrangement ohne Flug: bis zum 36. Tag vor Reiseantritt 25% des Reisepreises ab 35. Tag bis 26. Tag vor Reiseantritt 35% des Reisepreises ab 25. Tag bis 15. Tag vor Reiseantritt 45% des Reisepreises ab 14. Tag bis 08. Tag vor Reiseantritt 70% des Reisepreises ab 07. Tag vor Reiseantritt 80% des Reisepreises
Kreuzfahrten, Bootscharter und extra ausgearbeitete Reisen: Bis 56. Tag vor Reiseantritt die von den Leistungsträgern berechneten Stornokosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von EURO 50,- pro Person, danach 95%.
Für Reisevermittlungen gelten die jeweiligen Bedingungen des Reiseveranstalters, die Sie bei uns einsehen können.
5.3.Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen (diese richten sich u.a. auch nach der jeweiligen Bestimmungen unserer Leistungsträger) nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anforderungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
5.4 Es bleibt Ihnen unbenommen, nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als in den vorstehenden Pauschalen oder den Stornoregelungen im Katalog ausgewiesen.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der Reisende Reiseleistungen ganz oder nur teilweise nicht in Anspruch, erfolgt keine Erstattung des Gegenwertes durch den Reiseveranstalter. Es bleibt dem Reisenden jedoch der Nachweis ersparter Aufwendungen des Reiseveranstalters oder eines, diesem entstandenen geringeren Schadens vorbehalten.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: Der Reiseveranstalter kann vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurück treten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: a) ohne Einhaltung einer Frist: Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder sich vertragswidrig verhält. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge. b) Bis zwei Wochen vor Reiseantritt: Bei nicht Erreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich ausgelegten Teilnehmerzahl. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche bestehen nicht. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. c) Bis vier Wochen vor Reiseantritt: Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten, für den Reiseveranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die dem Reiseveranstalter im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht des Veranstalters besteht jedoch nur, wenn er die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat (z. B. kein Kalkulationsfehler) und wenn er die zu seinem Rücktritt führenden Umstände nachweist und wenn er dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. 7.1 Ferner behält sich der Reiseveranstalter vor, die Reise jederzeit abzusagen, wenn dieser Hindernisse entgegenstehen, die von ihm nicht oder nur unter unverhältnismäßigen Kosten beseitigt werden können; in diesem Fall erstattet der Reiseveranstalter alle Zahlungen ohne Abzug einer Gebühr. Die Berechtigung zum Rücktritt besteht ferner bei Zahlungsverzug eines Teilnehmers, ohne dass es einer nochmaligen Fristsetzung zur Zahlung bedarf. Wird die Reise infolge höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Reiseveranstalter als auch der Kunde den Vertrag kündigen. tourmare darf für erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
8. Haftung des Reiseveranstalters Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und die Überwachung der Leistungsträger und die Richtigkeit der Beschreibung aller angegebenen Reiseleistungen, bzw. der mitgeteilten Änderungen. tourmare ist dem Kunden gegenüber nicht verantwortlich für Nichteinhaltungen seitens der einzelnen Leistungsträger. tourmare haftet nicht für Fremdleistungen, die lediglich vermittelt wurden (z.B. Ausflüge, Sonderfahrten zu Land, zu Wasser, Tauchfahrten o.ä.). Die Sorge über Versicherung und Zustand obliegt dem Teilnehmer. Eine Haftung des Reiseveranstalters ist ausgeschlossen. Wird im Rahmen einer Reise eine Beförderung im Linienverkehr erbracht, haftet er nicht für die Beförderungsleistung selbst.
9. Gesetzliche Haftungsbeschränkung Die Haftung des Reiseveranstalters ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Tritt tourmare nur als Vermittler auf, so gelten die Reisebedingungen des vermittelten Reiseveranstalters. 9.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung Die Haftung des Reiseveranstalters ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, 1. soweit ein Schaden des Reisenden vom Reiseveranstalter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 2. soweit er für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen in Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt wurden. 9.2 An Sonderausflügen zu Land, zu Wasser, Tauchfahrten, Tauchen usw. beteiligt sich der Kunde auf eigene Gefahr. Insbesondere die Teilnahme an Bootsfahrten und Tauchgängen unternimmt der Kunde auf eigene Gefahr. Jegliche Haftung des Veranstalters ist explizit ausgeschlossen. Die Sorge der entsprechenden Versicherung obliegt dem Teilnehmer. Voraussetzung für die Teilnahme an diesen Reisen ist ein einwandfreier Gesundheitszustand, sowie Tropen- und Tauchtauglichkeit. Die Teilnahme an Sport- und Tauchkursen erfolgt in jedem Fall auf eigene Gefahr. 9.3 Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen, worauf wir in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung/Rechnung ausdrücklich hinweisen. Wir haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Falle nach den Beförderungsbedingungen dieser Unternehmen, worauf Sie ausdrücklich hingewiesen werden und die Ihnen auf Wunsch zugänglich gemacht werden. 9.4 Verjährung: Die Ansprüche des Kunden aus dem Reisevertrag verjähren in sechs Monaten, Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung drei Jahre nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende.
10. Mitwirkungspflicht des Reisenden Falls der Reisende seine Reisedokumente nicht rechtzeitig vor Abreise hat, hat er den Reiseveranstalter umgehend zu benachrichtigen. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Reisende verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung bzw. Agentur zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist eine örtliche Reiseleitung oder Agentur nicht erreichbar oder kann diese die Leistungsstörung nicht beheben, so müssen Beanstandungen unverzüglich den Leistungsträgern bzw. dem Reise-veranstalter mitgeteilt werden. Auf Verlangen des Reisenden hat die örtliche Reiseleitung oder Agentur eine Niederschrift über die einzelnen Beanstandungen anzufertigen. Zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen ist die Reiseleitung bzw. Agentur nicht befugt. Kommt der Reisende diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche auf Minderung nicht zu.
11. Ausschluss von Ansprüchen Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen müssen innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise schriftlich beim Reiseveranstalter geltend gemacht werden.
12. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften Der Reiseveranstalter informiert über Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften. Für die Einhaltung ist der Reisende selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten. Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Reisepass, den Sie für die Reise benötigen, Gültigkeit besitzt, nach Möglichkeit sechs Monate über Ihr geplantes Rückreisedatum hinaus. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung der jeweils geltenden Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- u. anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei Gesundheitsämtern, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.
13. Versicherungen Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-, Reisekostenausfall-, Reisegepäck-, Reiseunfall- und Reisekrankenversicherung. Auf Wunsch kann der Reiseveranstalter oder das buchende Reisebüro solche Versicherungen vermitteln.
14. Sport- und Tauchkurse Es wird empfohlen, sich vor Reisebeginn auf Tauchtauglichkeit ärztlich untersuchen zu lassen. Während der Tauchkurse und -programme ist den Tauchlehrern und Betreuern Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen haben den sofortigen Ausschluss ohne Anspruch auf Rückerstattung zur Folge. Teilnehmer, die ein Non-Limit-Tauchprogramm buchen, müssen versichern, dass Sie über die entsprechende Taucherfahrung verfügen. Teilnehmer, die ein Tauchprogramm buchen, müssen über die geforderte und beschriebene Taucherfahrung verfügen. Der zuständige Tauchlehrer vor Ort hat das Recht, im Falle mangelnder Tauchqualifikation das gebuchte Tauchprogramm gegebenenfalls umzuschreiben. Grundsätzlich taucht der Reiseteilnehmer auf eigene Gefahr.
15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Über Prospektmaterial und die Ausschreibung des Veranstalters hinausgehende Zusagen der Buchungsstelle oder des Reisebüros an die Reiseteilnehmer sind unwirksam. Ebenso unwirksam sind Zusagen der Reiseleitung während der Reise.
16. Allgemeines Alle Angaben in Prospektmaterial und Flyern entsprechen dem Stand der Drucklegung. Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Mündliche Absprachen sind nur wirksam, wenn sie vom Reiseveranstalter schriftlich bestätigt wurden. Alle personen-bezogenen Daten, die dem Reiseveranstalter zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Tritt tourmare nur als Vermittler auf, so gelten die Reisebedingungen des vermittelten Veranstalters.
Gerichtsstand Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen, ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend. |


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